Wer oder was ist die OeMAG?

Durch die 2006 eingerichtete staatliche Abwicklungsstelle für Ökostrom (OeMAG) wird die Gesetzeskonformität der Anträge für neue Ökostromanlagen geprüft und kontrolliert. Grundsätzlich gilt es weiter festzustellen, ob ausreichend Förderkontingent für neue Anträge verfügbar sind. Als Fördermittel wird hauptsächlich die Ökostrom-Tarifförderung vergeben, welche im bundesweit gültigen Ökostromgesetz geregelt ist. Bei der Photovoltaik gilt diese Förderung für alle Anlagen, die größer als 5 kWp sind. Die Auszahlung des Fördertarifs erfolgt nur bei eingespeistem Strom. Bei produziertem Strom, den man selbst verbraucht, erfolgt keine Auszahlung.

Nach der Einspeisung des geförderten Stroms ins Netz verkauft man diesen über die OeMAG zum Marktpreis anteilig an die Stromhändler. Wie viel Ökostrom ein Stromhändler letztendlich zugewiesen bekommt, hängt davon ab, wie viel Strom er an seine Endverbraucher liefert, also wie groß sein Marktanteil ist. Die wesentliche Finanzierung der OeMAG-Förderung erfolgt seit Juli 2012 einerseits durch die Endverbraucher, die die Ökostrompauschale und den Ökostromförderbeitrag zahlen müssen und andererseits durch die Stromhändler, die die Kosten für Strom- und Herkunftsnachweise an die OeMAG abführen müssen.